Schwerbehinderte / Menschen mit Beeinträchtigung

-- hier noch ein Bild einfügen, bei dem Jochen Schulte z.B. bei einem Seminar in Berlin dabei ist --

Die DSTG Baden-Württemberg setzt sich für eine zeitgemäße Behinderungspolitik im Bereich von Arbeit und Beschäftigung ein. Sie fühlt sich den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrem Leitbild der Inklusion verpflichtet. Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung einer persönlichen Beeinträchtigung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Nach dieser Betrachtungsweise ist Behinderung keine persönliche Angelegenheit mehr. Durch den Abbau von äußeren und inneren Barrieren sollen inklusive Beschäftigungsverhältnisse gestaltet werden, in denen Menschen mit physischen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen ohne Anpassungsdruck ihrer Tätigkeit nachkommen können.

Dieser menschenrechtliche Anspruch besteht nicht nur für schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX. Die DSTG hat damit ebenso die Belange älterer Beschäftigter im Blick, wie auch die von Menschen, deren physische oder andere Beeinträchtigung zwar relevant ist, eine Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung von mindestens 50) jedoch nicht begründet.

Vom und im Bezirksvorstand der DSTG Württemberg ist dazu ein Vertreter als Ansprechpartner und Mitglied in einer Kommission für die Menschen mit Behinderung der DSTG Bund benannt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Landesseite Schwerbehinderte.


Vertreter für Menschen mit Beeinträchtigung

  • Jochen Schulte
  • Jochen Schulte

    OV Stuttgart I

    ■ Mitglied Bezirksvorstand DSTG Württemberg

    ■ Mitglied Kommission der Menschen mit Behinderung DSTG Bund

    ■ Hauptvertrauensperson beim FM Baden-Württemberg


Positionen

  1. Eine Zielvereinbarung der anderen Art
    Die UN-Behindertenrechtskonvention
     
  2. Gut gemeint
    Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der BRK
     
  3. Nicht nur für Behinderte
    Die UN-BRK im Bereich der Beschäftigung
     
  4. Nicht nur zur Weihnachtszeit: Die UN-BRK oder
    Warum Behindertsein normal ist
     
  5. Das inklusive Arbeitsumfeld im Sinne der UN-BRK
    Wer vom Ziel nicht weiß...
     
  6. Die Umsetzung der UN-BRK
    „Nichts über uns ohne uns!“ - Über die Beteiligung Betroffener
     
  7. Die inklusive Gesellschaft i.S.d. UN-BRK
    Warum eine Gesellschaft Behinderte braucht
     
  8. Das inklusive Arbeitsumfeld
    Behindertsein ist nichts für Weicheier
     
  9. Die Bedeutung der UN-BRK für die SBV
    Eine Menschenrechtskonvention zieht ihre Kreise 1
     
  10. Die Bedeutung der UN-BRK für die SBV
    Eine Menschenrechtskonvention zieht ihre Kreise 2
     
  11. Die Bedeutung der UN-BRK für die SBV
    Eine Menschenrechtskonvention zieht ihre Kreise 3
     
  12. Die UN-BRK in weihnachtlichem Lichte
    Es begab sich aber zu der Zeit...
     
  13. Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-BRK
    Lost in Translation
     
  14. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung
    Inklutopia
     
  15. Die Arbeitswelt auf ihrem Weg in die Inklusion
    „Und sie bewegt sich doch...!“

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