Erfolge
In den letzten Jahren hat die DSTG zahlreiche Verbesserungen erreicht und drohende Verschlechterungen verhindert. Dies erfordert eine nachhaltige, verlässliche und hartnäckige Arbeit.
2024
Text
2023
- Möglichkeit zur Inanspruchname eines zweiten Freistellungsjahrs nach § 69 Absatz 5 LBG sowie kürzere Antragsfristen
- Möglichkeit zur Teilzeit mit 80% für alle
- Ausbildung in Teilzeit möglich
- Bewertung aller Dienstposten des gehobenen Dienstes (wieder) mit mindestens A12
2022
- 4-Säulen-Modell
1. Säule: Ämteranhebung - Anhebung des Eingangsamts für den ehemals einfachen Dienst
von A 6 nach A7 - Anhebung des Eingangsamts mittlerer Dienst von A 7 nach A 8.
Abbildung der Stellenstruktur durch Hebungen von A 8 nach A 9. - Anhebung des Endamts des mittleren Dienstes
von A 9 nach A 10 bzw. A 9 Z nach A 10 Z. - Anhebung des Eingangsamts im gehobenen nichttechnischen Dienst
von A 9 nach A 10
2. Säule: Neustrukturierung der Erfahrungsstufen - Die ehemalige Erfahrungsstufe 3 wurde Erfahrungsstufe 1. Dadurch hat sich bis Besoldungsguppe A 10 die Eingangsbesoldung erhöht.
3. Säule: Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungssätze - Die Beihilfebemessungssätze wurden durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 auf einen einheitlichen Beihilfebemessungssatz von 50 % für ab dem 1.1.2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte reduziert; auch im Versorgungsfall.
Seit dem 01.01.2023 gilt für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner, Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähiger Kinder und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wieder ein Beihilfebemessungssatz von 70 % .
4. Säule: Erhöhung kinderbezogene Familienzuschläge - Mit Erhöhungsbeträgen zum Familienzuschlag sollte der mindestens 15-prozentige Abstand zur Grundsicherung für Beamtenfamilien mit Kindern sichergestellt werden.