Erfolge

In den letzten Jahren hat die DSTG zahlreiche Verbesserungen erreicht und drohende Verschlechterungen verhindert. Dies erfordert eine nachhaltige, verlässliche und hartnäckige Arbeit.


2024

Text

2023

  • Möglichkeit zur Inanspruchname eines zweiten Freistellungsjahrs nach § 69 Absatz 5 LBG sowie kürzere Antragsfristen
  • Möglichkeit zur Teilzeit mit 80% für alle
  • Ausbildung in Teilzeit möglich
  • Bewertung aller Dienstposten des gehobenen Dienstes (wieder) mit mindestens A12

2022

  • 4-Säulen-Modell

    1. Säule: Ämteranhebung
  • Anhebung des Eingangsamts für den ehemals einfachen Dienst
    von A 6 nach A7
  • Anhebung des Eingangsamts mittlerer Dienst von A 7 nach A 8.
    Abbildung der Stellenstruktur durch Hebungen von A 8 nach A 9.
  • Anhebung des Endamts des mittleren Dienstes
    von A 9 nach A 10 bzw. A 9 Z nach A 10 Z.
  • Anhebung des Eingangsamts im gehobenen nichttechnischen Dienst
    von A 9 nach A 10

    2. Säule: Neustrukturierung der Erfahrungsstufen
  • Die ehemalige Erfahrungsstufe 3 wurde Erfahrungsstufe 1. Dadurch hat sich bis Besoldungsguppe A 10 die Eingangsbesoldung erhöht.

    3. Säule: Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungssätze
  • Die Beihilfebemessungssätze wurden durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 auf einen einheitlichen Beihilfebemessungssatz von 50 % für ab dem 1.1.2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte reduziert; auch im Versorgungsfall.

    Seit dem 01.01.2023 gilt für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner, Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähiger Kinder und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wieder ein Beihilfebemessungssatz von 70 % .

    4. Säule: Erhöhung kinderbezogene Familienzuschläge
  • Mit Erhöhungsbeträgen zum Familienzuschlag sollte der mindestens 15-prozentige Abstand zur Grundsicherung für Beamtenfamilien mit Kindern sichergestellt werden.

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