Rechtsschutz, Antrag und Beratung

Die DSTG gewährt ihren Mitgliedern als freiwillige satzungsmäßige Leistung kostenlosen berufsbezogenen Rechtsschutz und Rechtsberatung nach Maßgabe der DSTG Rechtsschutzrichtlinie. Für Senioren besteht ergänzend eine Kooperation mit dem Seniorenverband.

Details: Berufsrechtsschutz

Die DSTG gewährt ihren Mitgliedern als freiwillige satzungsmäßige Leistung kostenlosen berufsbezogenen Rechtsschutz nach Maßgabe der DSTG Rechtsschutzrichtlinie. Das beginnt bei Rechtsproblemen mit der kostenlosen juristischen Beratung und geht gegebenenfalls bis zur gerichtlichen Vertretung. Der Rechtschutz wird nach Maßgabe der Rechtsschutzbeauftragten gewährt.

Um eine maximal sachlich wie fachlich fundierte Rechtsberatung zu gewährleisten steht unter anderem auch das dbb Dienstleistungszentrum mit – auf das Verwaltungsrecht spezialisierten – Anwälten zur Verfügung. Diese nehmen sich nach Maßgabe unserer Rechtsschutzbeauftragten Ihrer Sache an.

Unser Rechtsschutz umfasst dabei Fragen des Beamtenrechts, des Arbeitsrechts und des unmittelbaren berufsbezogenen Sozialversicherungsrechts einschließlich der Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung, der Erwerbsminderung sowie des Pflegegrades.

Details: Unterstützung in berufsspezifischen Belangen

Neben Rechtsschutz in beruflichen Rechtsstreitigkeiten steht Ihnen als Mitglied jederzeit Beratung und Unterstützung in beamten- und tarifrechtlichen Fragestellungen zu.

Dazu gehören auch rechtliche Hilfestellungen und beispielsweise Hilfsangebote über Muster-Widersprüche.

Details: Rechtsberatung und Informationen für Senioren

Die DSTG Württemberg hat mit dem Seniorenverband Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg einen Kooperationsvertrag geschlossen. Pensionäre und Rentner der DSTG genießen damit den vollen Service des Seniorenverbands, ohne einen Cent mehr dafür zu bezahlen.


Rechtsschutzrichtlinien der DSTG Baden-Württemberg


Häufig gestellte Fragen:

Was ist Rechtsschutz?

Der dbb als Dachverband gewährt seinen Einzelmitgliedern, also den Mitgliedern der Fachgewerkschaften, zu denen auch die DSTG zählt, berufsbezogenen Rechtsschutz. Dazu gehören Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche und schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt. Verfahrensrechtsschutz bedeutet, die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das dbb Dienstleistungszentrum.

Wie weit geht der Rechtsschutz und wer bekommt ihn?

Rechtsschutz können wir in den Fällen gewähren, die im Zusammenhang mit Ihrer derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Beauftragte/r für Chancengleichheit oder als Vertrauensfrau/-mann für schwerbehinderte Menschen.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Das Dienst- und Arbeitsrecht weist auch Bezüge zum Sozialrecht auf. Deshalb umfasst der gewerkschaftliche Rechtsschutz auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben. Hierzu zählen Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.

In Straf- und Disziplinarverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren gewähren wir Rechtsschutz im berufsbezogenen Umfang, es sei denn, es handelt sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt.

Wann wird Rechtsschutz gewährt?

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder das Anliegen gewerkschaftspolitischen Bestrebungen zuwiderläuft.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist subsidiär. Das bedeutet, dass kein Rechtsschutz gewährt werden kann, wenn Sie Ihr Rechtsschutzrisiko bereits anderweitig privat abgesichert haben.

Wer übernimmt die Kosten?

Die DSTG gewährt Rechtsschutz in der Form, dass wir – soweit erforderlich – die hochspezialisierten Rechtsanwälte unserer Dienstleistungszentren mit der Vertretung unserer Mitglieder betrauen. Eine Rechtsschutzgewährung durch Übernahme der Kosten externer, vom Mitglied selbst beauftragter Rechtsanwälte, ist nicht vorgesehen. Der Rechtsschutz durch den dbb ist für sie als Einzelmitglied kostenlos. Die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung des Verfahrens sind durch Ihren Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Die Entscheidung über die Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes umfasst auch die Kostenübernahme hinsichtlich der Gebühren des gegnerischen Anwalts. Darüber hinaus werden die für das Verfahren gegebenenfalls zwingend erforderlichen Sachverständigenkosten übernommen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Sowohl die Prüfung Ihres Anliegens durch die/den Rechtsschutzbeauftragte/n als auch die Einarbeitung in Ihren Fall durch die Anwälte des Dienstleistungszentrums nimmt einige Zeit in Anspruch. Sollten hinsichtlich Ihres Anliegens Fristen zu beachten sein, bitten wir Sie die Rechtsschutzanträge schnellst möglich an den Rechtsschutzbeauftragen weiterzuleiten, damit Ihr Antrag vor Fristablauf bearbeitet und evtl. weitergeleitet werden kann. In diesen Fällen sollte möglichst vorab auch telefonisch Kontakt mit der/dem Rechtschutzbeauftragte/n aufgenommen werden.

Für den Fall eines drohenden Fristablaufs besteht nach der Kontaktaufnahme mit Ihrer Mitgliedsgewerkschaft im Einzelfall auch die Möglichkeit, sich kurzfristig mit dem zuständigen Dienstleistungszentrum in Verbindung zu setzen, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten.

Nichtsdestotrotz sollte der Rechtsschutzantrag in der Regel 2 bis 3 Wochen vor Fristablauf bei der/dem Rechtsschutzbeauftragten eingereicht werden.

Wer bearbeitet meinen Rechtsschutzantrag?

Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft Ihren Antrag - soweit erforderlich unter Einbeziehung des Dienstleistungszentrums des dbb - und nimmt gegebenenfalls mit Ihnen Kontakt auf.

Die Anwälte im Dienstleistungszentrum des dbb sind auf Verwaltungsrecht spezialisiert.

Nach dem Eingang der erforderlichen Unterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung der Unterlagen und fehlende Unterlagen werden angefordert.

Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt.

An wen kann ich mich vor Beantragung von Rechtsschutz bei Fragen wenden?

Wenn Sie Rechtsprobleme haben, wenden Sie sich an Ihren Ortsverbandsvorsitzenden, an ein Mitglied des DSTG-Bezirksvorstands oder unseren Rechtsschutzbeauftragten.


Der Antrag auf Rechtsschutz

Der Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt zwingend einen unterschriebenen (!) vorherigen Rechtsschutzantrag voraus.

Bitte denken und beachten Sie bei Ihrer Antragsstellung folgendes:

  • Der Rechtsschutzantrag ist, neben anderem, die datenschutzrechtliche Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen gegenüber in Rechtschutzdingen per E-Mail personenbezogen antworten können.
  • Bitte reichen Sie Rechtsschutzanträge immer mit sämtlichen zur rechtlichen Prüfung relevanten Unterlagen ein. Bitte versuchen Sie dabei die Dateigröße – unter Beibehaltung der Lesbarkeit – klein zu halten. Übersenden Sie Unterlagen nicht als Handy-Fotos. Derartige Fotodateien lassen sich oft nur unter erheblichem Aufwand öffnen und sind regelmäßig nicht geeignet, gegenüber Gegnern, Behörden und Gerichten verwendet zu werden. Bitte scannen sie sämtliche Unterlagen chronologisch einzeln als PDF-Dokument ein und geben dem Dokument jeweils einen aussagekräftigen Namen.
  • Bitte reichen Sie Rechtsschutzanträge zusammen mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung sowie sämtlichen relevanten Unterlagen über Ihren jeweiligen Ortsverbandsvorsitzenden ein. Dieser wird dann den Vorgang an den zuständigen Rechtsschutzbeauftragten weiterleiten.

Rechtsschutzantrag


Rechtsschutzbeauftragte

Rechtschutzbeauftragter der DSTG Württemberg

  • Steffen Wohlleb
  • Steffen Wohlleb

    OV Ulm

    ■ stv. Vorsitzender und Rechtsschutzbeauftragter Bezirksverband DSTG Württemberg

    ■ Landesrechtsschutzbeauftragter und Mitglied Landesvorstand DSTG Baden-Württemberg

    ■ Vorstandsmitglied im HPR beim FM Baden-Württemberg

    wohlleb(at)dstg-wue.de

Unter der vorstehenden E-Mail-Adresse erreichen Sie unseren engagierten Experten rund um die Rechtsfragen unserer Mitglieder.

Bitte beachten Sie bei Rechtsschutzanliegen vorstehende Hinweise und Verfahrensschritte.

Berichte über anhängige Verfahren, Verfahren die wir für Sie führen und über neue Entwicklungen publizieren wir jeweils in unserer Mitgliederzeitschrift DSTG-Forum.

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