3. Rechtsschutz und Rechtsberatung

Die DSTG gewährt ihren Mitgliedern als freiwillige satzungsmäßige Leistung kostenlosen berufsbezogenen Rechtsschutz und Rechtsberatung nach Maßgabe der DSTG Rechtsschutzrichtlinie. Für Senioren besteht ergänzend eine Kooperation mit dem Seniorenverband.

Details: Berufsrechtsschutz

Die DSTG gewährt ihren Mitgliedern als freiwillige satzungsmäßige Leistung kostenlosen berufsbezogenen Rechtsschutz nach Maßgabe der DSTG Rechtsschutzrichtlinie. Das beginnt bei Rechtsproblemen mit der kostenlosen juristischen Beratung und geht gegebenenfalls bis zur gerichtlichen Vertretung. Der Rechtschutz wird nach Maßgabe der Rechtsschutzbeauftragten gewährt.

Um eine maximal sachlich wie fachlich fundierte Rechtsberatung zu gewährleisten steht unter anderem auch das dbb Dienstleistungszentrum mit – auf das Verwaltungsrecht spezialisierten – Anwälten zur Verfügung. Diese nehmen sich nach Maßgabe unserer Rechtsschutzbeauftragten Ihrer Sache an.

Unser Rechtsschutz umfasst dabei Fragen des Beamtenrechts, des Arbeitsrechts und des unmittelbaren berufsbezogenen Sozialversicherungsrechts einschließlich der Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung, der Erwerbsminderung sowie des Pflegegrades.

Details: Unterstützung in berufsspezifischen Belangen

Neben Rechtsschutz in beruflichen Rechtsstreitigkeiten steht Ihnen als Mitglied jederzeit Beratung und Unterstützung in beamten- und tarifrechtlichen Fragestellungen zu.

Dazu gehören auch rechtliche Hilfestellungen und beispielsweise Hilfsangebote über Muster-Widersprüche.

Details: Rechtsberatung und Informationen für Senioren

Die DSTG Württemberg hat mit dem Seniorenverband Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg einen Kooperationsvertrag geschlossen. Pensionäre und Rentner der DSTG genießen damit den vollen Service des Seniorenverbands, ohne einen Cent mehr dafür zu bezahlen.


Die Rechtsschutzrichtlinien, den Rechtsschutzantrag sowie weitere Informationen finden Sie auf der Landesseite Rechtsschutz, Antrag & Beratung.

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